Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weihern
Am Mittwoch, 12.11.2025 fand die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weihern im Gerätehaus statt. Die Versammlung wurde vom Bürgermeister der Stadt Pfreimd - Richard Tischler geleitet. Neben den rund 40 aktiven Mitgliedern waren auch Vertreter der Kreisbrandinspektion anwesend: Kreisbrandrat Christian Demleitner und Kreisbrandmeister Günther Ponnath. Ebenfalls begrüßt wurden der Ehrenkommandant und der Ehrenvorsitzende der Wehr.
Nach den Grußworten von KBR Demleitner, der die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren und der Kreisbrandinspektion sowie den hohen Stellenwert des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes hervorhob, erläuterte Herr Tischler das Verfahren zur Wahl des 1. Kommandanten. Der Wahlausschuss setzte sich aus dem Bürgermeister, dem Kreisbrandrat und dem Kreisbrandmeister zusammen.
Die aktiven Mitglieder entschieden sich einstimmig für die Wiederwahl von Hans-Jürgen Schlosser als 1. Kommandant der Feuerwehr Weihern. Schlosser bedankte sich für das Vertrauen und gab einen Ausblick auf die kommenden Jahre. Dabei betonte er die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Generationen und stellte geplante Projekte vor, die die Wehr zukunftsfähig machen sollen.
Wussten Sie?
FAQ zur Freiwilligen Feuerwehr und Kommandantenwahl
Was ist die Freiwillige Feuerwehr?
Die Freiwillige Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Sie besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, die Brände bekämpfen, technische Hilfe leisten und Menschen in Notlagen retten.
Warum gibt es sie? Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) ist der abwehrende Brandschutz und technische Hilfsdienst eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Jede Gemeinde muss eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Was ist eine Kommandantenwahl?
Die Kommandantenwahl ist ein demokratisches Verfahren innerhalb der Feuerwehr. Die aktiven Mitglieder wählen den 1. Kommandanten für eine Amtszeit von sechs Jahren.
Gesetzliche Anforderungen:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestens 4 Jahre aktiver Dienst
- Erfolgreiche Führungslehrgänge
- Fachliche Eignung
- Die Wahl erfolgt geheim und schriftlich unter Aufsicht des Bürgermeisters und der Kreisbrandinspektion.
Die Gemeinde muss das Ergebnis bestätigen.
Welche Aufgaben hat der Kommandant?
Der Kommandant ist der Leiter der Feuerwehr und trägt die Verantwortung für:
- Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
- Leitung der Einsätze im Gemeindegebiet
- Organisation von Ausbildung und Übungen
- Beratung der Gemeinde in Fragen des Brandschutzes
- Sicherheit der Mannschaft
Warum muss die Gemeinde eine Feuerwehr unterhalten?
Weil der Brandschutz und die technische Hilfe gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben sind. Ohne Feuerwehr wäre die Gemeinde nicht in der Lage, Menschen, Gebäude und Infrastruktur zu schützen. Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, muss die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr oder andere Lösungen einrichten.
Bilder: Lukas Schönl