Verein

Allgemeines

Der Feuerwehrverein „Freiwillige Feuerwehr Weihern“  dient lt. Satzung zur Unterstützung der Aktiven Feuerwehr. Er soll Mitgliederanwerben sowie die Aktiven bei verschiedenen Anschaffungen von Gerätschaften und weiteren Materialien finanziell unterstützen. Des weitern gestaltet der Verein das kulturelle Leben in der Ortschaft Weihern sowie in der Stadt Pfreimd mit. Die Mitglieder der Wehr werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Diese währen Aktive, Passe (ehemalige Aktive), Förder Mitglieder sowie Ehrenfunktionäre.  Dem Verein steht ein Vorsitzender sowie ein gewähltes Gremium vor. Des Weiteren gehören dem Verwaltungsrat des Vereins aktive Vertreter an

Definition

Die Mitgliedschaft im Feuerwehrverein ist in der Regel unabhängig vom Mitwirken in der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr. In der Regel sind jedoch beim Bestehen eines Feuerwehrvereins die Einsatzkräfte eines Ortes gleichzeitig Mitglieder beider Organisationen. Während in den übrigen Bundesländern Feuerwehrvereine erst in der jüngeren Vergangenheit entstanden, waren die Feuerwehren in Bayern bereits seit der Gründerzeit um 1870 in Form eines Feuerwehrvereins organisiert. Die daraus resultierende Doppelnatur der Feuerwehren in Bayern als gleichzeitig Verein und gemeindliche Brandschutzeinrichtung war bis zur Veröffentlichung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) im Jahr 1985 ein juristisch schwieriges Terrain. Erst das BayFwG definierte die Abgrenzung des Feuerwehrvereins von der gemeindlichen Einrichtung. Daraus resultiert allerdings, dass in Bayern jede gemeindliche Feuerwehr auch einen Feuerwehrverein hat.

Die Feuerwehrvereine tragen in den einzelnen Regionen unterschiedliche Bezeichnungen. In den mittel- und süddeutschen Bundesländern, wie hier in Bayern, tragen sie meist denselben Namen wie die Freiwillige Feuerwehr, deren Unterstützung und Förderung sie dienen; sie heißen dann folglich wie die gemeindliche Feuerwehr selbst auch „Freiwillige Feuerwehr … (Ortsname)“ bzw., soweit sie im Vereinsregister eingetragen sind, „Freiwillige Feuerwehr … (Ortsname) e. V.“. Im norddeutschen Raum hingegen ist die Bezeichnung „Feuerwehrförderverein … (Ortsname)“ oder „Feuerwehrverein … (Ortsname)“, wiederum je nach Eintragung mit oder ohne den Zusatz „e. V.“, üblicher. Rechtlich gesehen bestehen gegen die in Mittel- und Süddeutschland geübte Namenspraxis Bedenken, weil hier eine erhebliche Gefahr besteht, dass Außenstehende schwierig unterscheiden können, ob sie mit der Feuerwehr als solcher - also in der Regel einer kommunalen Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit - oder mit einem Feuerwehrverein in Kontakt treten.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrverein

 

Änderung zur Mitgliedschaft im Feuerwehrverein

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